Wichtig: Steuerentlastung nach § 9b und 10 StromStG (Spitzenausgleich) Biogasanlagen noch in 2016
- Holger Roswandowicz
- 26. Sept. 2016
- 2 Min. Lesezeit
Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Stromssteuerentlastung für den Eigenstromverbrauch ihre Biogasanlage ist nach wie vor möglich, um für jeden Biogasanlagenbetreiber bares Geld zu sparen.

Um die Begrifflichkeiten zu klären, möchten wir auf Folgendes hinweisen:
Eine Stromsteuerbefreiung ist nach einer EU-Verfügung unzulässig. Daraufhin werden alle Stromsteuerbefreiungen zum 01.01.2016 aufgehoben. Somit ist jeder Anlagenbetreiber verpflichtet, Stromsteuer zu zahlen.
Die Stromsteuer beträgt ca. 0,0205 €/kWh, wenn Eigenstrom zugekauft wird. Somit entstehen Ihnen zusätzliche Kosten je nach Anlagengröße zwischen 5.000 -15.000 € pro Jahr oder mehr.
Stromsteuerentlastung nach §10:
Eine Stromsteuerentlastung nach § 10 Stromsteuergesetz ist nach wie vor für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes möglich. Hierzu gehört auch und insbesondere Ihre Biogasanlage.
Voraussetzungen für die Stromsteuerentlastung sind:
Seit den Antragsjahren 2013 und 2014 müssen die begünstigten Unternehmen
nachweisen, dass sie damit begonnen haben, gemäß § 10 Abs. 3 StromStG Energiemanagementsysteme, Umweltmanagementsysteme oder alternative Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz eingeführt haben.
Wer für das Jahr 2016 wieder eine Entlastung geltend machen will, braucht zwingend in diesem Jahr bereits die Bestätigung seitens eines Umweltgutachters bzw. einer Konformitätsbewertungsstelle (Vordruck 1449). Weitere Hinweise zur Antragsstellung erhalten Sie unter www.zoll.de oder beim zuständigen Hauptzollamt.
Der Vordruck 1449 muss ausgedruckt werden
Damit Sie die Voraussetzungen für die Bestätigung Ihres Umweltgutachters erlangen, empfehlen wir Ihnen dringend, die Energieberatung für Ihre Biogasanlage. Diese wird zu 80% vom BAFA gefördert.
Unsere Energieberatung wird als Energieaudit nach der DIN EN16247-1:2012 durchgeführt und gilt als alternatives System zur Verbesserung der Energieeffizienz.
Hinweise über alternative Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz gemäß Zollamt:
"Statt eines Energie- oder Umweltmanagementsystems kann auch ein alternatives System zur Energieeffizienzverbesserung eingeführt bzw. betrieben werden. Dies gilt allerdings nur für kleine und mittlere Unternehmen. Damit es für die Gewährung der Steuerentlastung anerkannt werden kann, muss es die Voraussetzungen in § 3 SpaEfV erfüllen, d.h. es muss sich um Folgendes handeln:
Entweder um ein Energieaudit entsprechend den Anforderungen der DIN EN 16247-1, das mit einem Energieauditbericht nach Anlage 1 der SpaEfV abschließt, oder um ein alternatives System nach Anlage 2 der SpaEfV."
Wir weisen darauf hin, dass eine Zusammenarbeit mit Ihrem Umweltgutachter zwingend erforderlich ist.
Die Vorgehensweise zur Stromsteuerentlastung mit Hilfe eines alternativen Systems aus folgenden Gründen für Sie die günstigste Alternative:
Sie erhalten Ihre Stromsteuer um bis zu 90% zurück.
Sie erhalten eine Energieeffizienzberatung, die Ihre kompletten energetischen Potentiale im Bereich Strom und Wärme an Ihrer Biogasanlage aufzeigt.
Sie erhalten die erforderlichen Unterlagen für die Erstattung der Stromsteuer für das alternative System zur Verbesserung der Energieeffizienz.
Sie erhalten 80% Förderung auf die Energieberatung.
Sie müssen kein aufwändiges Energiemanagementsystem einführen und pflegen.
Sie müssen keine zusätzlichen Installationen durchführen.
Wir, die Energieberater:
Friedrich Schwenker von IBS Schwenker & Holger Roswandowicz von HR-Energiemanagement GmbH
sind Ihr Partner für eine Energieberatung.
Den zum Teil komplexen Ablauf zur Stromsteuerentlastung unter Rücksprache mit Ihrem Umweltgutachter würden wir im Rahmen der Energieberatung begleiten.
Wir empfehlen Ihnen, sich möglichst schnell mit uns in Verbindung zu setzen, damit wir die notwendigen Maßnahmen für 2016 noch für Sie erledigen können.
Des weiteren bieten wir natürlich an, die Energieberatung, die auch in 2017 und 2018 gefördert wird, bei Ihnen durchzuführen.
Unser Anliegen ist es, Ihnen viele Möglichkeiten aufzuzeigen, damit Sie den Ertrag Ihrer Biogasanlage steigern können.
Mit freundlichen Grüßen
Holger Roswandowicz & Friedrich-Wilhelm Schwenker
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