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Rechenbeispiel zur Blindleistungskompensation

  • Christin Vorberg, Holger Roswandowicz
  • 16. Nov. 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Im Rahmen der von uns durchgeführten Energieaudits in einer Biogasanlage wird durch uns eine 24 Stunden Netzanalyse durchgeführt.

Die Netzanalyse wird mit dem Messgerät PEL 103 durchgeführt.

Wenn ein zu niedriger Cos Phi zu erkennen ist, führt dies zu einer sehr hohen Blindleistungsbelastung der beteiligten Baugruppen.

Ist dies der Fall, führen wir mit einem weiteren Messgerät PEL 103 Einzelmessungen an den Verursachern durch.

Dadurch können die Antriebe mit hohem Blindleistungsanteil identifiziert werden.

Rechenbeispiele für die Behälter einer Biogasanlage (F1, F2, NG oder GPL) mit 3 Stück ausgestatteten TMR's (Tauchmotorrührwerke)

Dem Areal-Netz entnommene Wirkleistung P durch ein Rührwerk 7 kW

Dem Areal-Netz entnommene Blindleistung Q durch dieses Rührwerk 8 kVAr

Gemessener Cos Phi= 0,4

Dem Areal-Netz entnommeneGesamtwirkleistung für diesen einen Behälter = 21 kW

Dem Areal-Netz entnommene Gesamtblindleistung für diesen Behälter = 24 kvar

  • Unter Annahme die drei Behälter F1 Fermenter , F2 Fermenter , NG Nachgärer laufen gleichzeitig an, ergeben sich folgende Leistungen für eine solche Biogasanlage mit einer el. Leistung von 500 kWe (BHKW):

  • 3 * 21 kW = 63 kW Wirkleistung (P)

  • 3 * 24 kvar = 72 kvar Blindleistung (Q)

  • S = Scheinleistung, wird auch als Spitzenlast berechnet

S²=P²+Q²

S = 95,77 kVA

Bei einem Leistungstarif von 125 € pro kW Spitzenlast werden für 100 kW berechnet: 100*125=ca. 12.500€ Spitzenlastkosten/Jahr

  • Die Absenkung der Blindleistung, um bspw. 50 kVAr durch eine Blindleistungskompensation würde zu einer geringeren Lastspitze von nur 66 kW führen.

  • 66 kW * 100 = 6.600 € /Jahr

  • Dadurch würden sich die Spitzenlastkosten fast halbieren.

 
 
 

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